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Seminare zum AGG (jeweils 1 Tag) führen wir als offene Seminare durch (siehe "Termine und Orte") und auf Wunsch auch gerne als Inhouse-Seminare

Beachten Sie, daß alle Arbeitgeber nach dem AGG verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter zum AGG zu schulen (ausnahmslos). Ein Pflichtverstoss hier kann sich schnell in einem Arbeitsgerichtsprozess, auch wenn es dabei um einen andersgearteten -vermeintlichen- Verstoss gegen das AGG geht, sehr nachteilig auswirken.