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Fortbildung Arbeitsrecht Sozialrecht Mobbing Weiterbildung Schulungen SeminareAnmeldebedingungen  für  Festtermin-Seminare  (offene  Seminare) :

 

 

§ 1 (Vorbemerkung)

Diese Anmeldebedingungen beziehen sich auf die Festtermin-Seminare (offenen Seminare), die auf unserer Internetseite mit dem Namen   www.praktiker-seminare.com  (bzw.   www.arbeitswelt-seminare.com   bzw.   www.arbeitsrecht-seminare.com   bzw.   www.mobbing-seminare.com  bzw.  www.praktiker-seminare.de)  angeboten werden; ebenso auf die Festtermin-Seminare (offenen Seminare), die auf unseren anderen Internetseiten angeboten werden (eine Auflistung unserer Internetseiten bzw. der entsprechenden URL's finden Sie in unserem Impressum).


§ 2 (Anmeldung)

Die Anmeldung zu einem Festtermin-Seminar (offenes Seminar) erfolgt entweder online (unter Verwendung des dafür vorgesehenen Online-Anmeldeformulars) oder schriftlich-postalisch oder per Fax (unter Verwendung des dafür zum Ausdruck vorgesehenen Anmeldeformulars). Zu beiden (unterschiedlichen) Formularen gelangt man über den Button "Anmeldung". Die Anmeldung, sobald sie uns erreicht hat (online, per Fax oder postalisch), gilt als verbindliche Teilnahme-Zusage. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Betreffende von uns eine Anmeldebestätigung. Vertragspartner für unsere GbR ist diejenige Person, die die Anmeldung/Anmeldungen vornimmt (für sich selbst und/oder für andere Personen).


§ 3 (Seminar-Buchungsnummern)

Bei der Anmeldung ist die jeweilige Seminar-Buchungsnummer anzugeben. Die Seminar-Buchungsnummern sind der Unterseite "Termine und Orte" zu entnehmen. Dort sind auch Ort (Stadt) und Zeit der Seminardurchführung benannt.


§ 4 (Seminargebühren)

Die jeweiligen Seminargebühren sind der Unterseite "Termine und Orte" zu entnehmen, und zwar in Verbindung mit den Ausführungen auf der Unterseite "Seminargebühren" (bspw. hinsichtlich der Rabattgewährung). Übernachtungskosten sind nicht in den Seminargebühren enthalten, Verpflegungskosten nur dann, wenn wir ausdrücklich darauf hingewiesen haben (und nur insoweit), dass dieses der Fall ist. Die Seminargebühren werden zwei Wochen vor Seminarbeginn fällig. 


§ 5 (Unterkunft/Übernachtung)

Sofern der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Seminar eine Unterkunft bzw. ein Zimmer benötigt, muss er dafür selbst Sorge tragen und selbst die Buchung vornehmen. Uns gegenüber kann diese Buchung nicht erfolgen. Bei der Organisation der Unterkunft/Übernachtung sind wir zur Hilfestellung bereit (im Rahmen der Ausführungen auf der Unterseite "Unterkunft"). Dieses Angebot zur Hilfestellung ist rechtsunverbindlich und tangiert in keiner Weise den Vertrag, der bezüglich der Seminarveranstaltung zwischen uns (also dem Vertragspartner für die Seminarteilnehmer) einerseits und dem Seminarteilnehmer andererseits (bzw. demjenigen, der die Anmeldung vorgenommen hat) zustandekommt. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmer sollten frühestens drei Wochen vor Seminarbeginn eine Unterkunft bzw. ein Zimmer buchen, da es immer einmal vorkommen kann, daß ein Seminar abgesagt werden muß. Im Falle der Seminarabsage (durch uns) hat der Teilnehmer (bzw. derjenige, der die Anmeldung vorgenommen hat) keinerlei Erstattungsansprüche uns ggü. im Hinblick auf bereits eingegangene Zahlungsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit der Buchung bzw. Organisation einer Unterkunft bzw. Übernachtungsmöglichkeit und/oder etwaigen Reisevorbereitungen entstanden sind.


§ 6 (Dozent, Seminarstätte)

Selbstverständlich behalten wir uns das Recht vor, einen anderen Dozenten für ein Seminar einzusetzen, falls der ursprünglich gemäss Seminarausschreibung vorgesehene Dozent ausfällt oder aus anderen Gründen von uns nicht herangezogen wird. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, ein Seminar in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Seminarstätte durchzuführen (innerhalb der vorgesehenen Stadt bzw. Ortschaft).


§ 7 (Seminar-Absage)

Wir behalten uns jederzeit das Recht vor ein Seminar abzusagen, falls die zur Durchführung eines Seminars erforderliche Anzahl der Anmeldungen nicht erreicht wird. Weiterhin behalten wir uns jederzeit das Recht vor ein Seminar abzusagen, wenn sich aus unserer Sicht aus anderen Gründen -welcher Art auch immer- für uns die Undurchführbarkeit des Seminars herausstellt (bspw. Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt etc. ...). Sofern wir ein Seminar absagen, zahlen wir selbstverständlich evtl. schon gezahlte Seminargebühren zurück. Weitergehende Ansprüche gegen uns, im Falle der Seminarabsage, bestehen nicht.


§ 8 (Haftung) 

Im Hinblick auf die fachlichen Inhalte, die in unseren Seminaren vermittelt werden (inhaltliche Aussagen des Dozenten -mündlich oder schriftlich- gegenüber den Seminarteilnehmern), sowie im Hinblick auf die Aussagen, die in schriftlichen Seminarunterlagen (Arbeitsmaterialien, Scripts etc.) gemacht werden, übernehmen wir und die Dozenten, die für uns die Seminare durchführen, keinerlei Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit. Diesbezüglich ist jeder Haftungsanspruch bzw. Schadensersatzanspruch gegen uns oder gegen einen der für uns tätigen Dozenten ausgeschlossen. Da unsere offenen Seminare nur in Räumen externer Seminarraumanbieter durchgeführt werden, gilt desweiteren folgendes: Wir übernehmen keine Haftung und gewähren keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld für den Fall, daß es in einem Seminarraum oder in einem Gebäude oder auf einem Gelände bzw. Grundstück, in dem (bzw. auf dem) wir ein Seminar durchführen, zu einem Unfall kommt. Wer sich zu einem unserer Seminare anmeldet oder wer an einem unserer Seminare teilnimmt oder wer bei uns ein Seminar in Auftrag gibt, erkennt den Haftungsausschluß dieses § 8 an und verzichtet insoweit auf jedwede Geltendmachung von Haftungsansprüchen bzw. Schadensersatzansprüchen.


§ 9 (Stornierungsbedingungen)

Wer sich zu einem Seminar angemeldet hat, kann bis fünf Wochen vor Seminarbeginn kostenlos von der Veranstaltung zurücktreten. Bei Rücktritt bis drei Wochen vor Seminarbeginn werden 40 Prozent der Seminargebühr fällig; bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt (weniger als drei Wochen vor Seminarbeginn) wird die volle Seminargebühr fällig. Natürlich kann ein Ersatzteilnehmer für das betreffende Seminar gemeldet werden. Meldet sich der Ersatzteilnehmer entsprechend an (vgl. § 2 dieser Anmeldebedingungen), fallen selbstverständlich keine Stornierungskosten an. Bei ungekündigtem Nichterscheinen werden hundert Prozent der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Der Rücktritt von einem Seminar muss schriftlich-postalisch, per Email oder über unser Online-Kontakt-Formular erklärt werden. Telefonisch kann der Rücktritt nicht erklärt werden. Als Zeitpunkt des Rücktritts gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.


§ 10

Sollte sich irgendeine Regelung bzw. Aussage in diesen Anmeldebedingungen als unwirksam herausstellen (aus welchen Gründen auch immer), dann soll eine Regelung gewählt bzw. gefunden werden, die der Regelung in diesen Anmeldebedingungen vglw. noch am nahesten kommt. Im Falle irgendwelcher rechtlichen Auseinandersetzungen ist der Gerichtsort immer Berlin (insoweit sich nicht aus zwingenden rechtlichen Gründen etwas anderes ergibt).



 

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